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   BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90   

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https://dejure.org/1991,1893
BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90 (https://dejure.org/1991,1893)
BSG, Entscheidung vom 20.02.1991 - 11 RAr 5/90 (https://dejure.org/1991,1893)
BSG, Entscheidung vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 5/90 (https://dejure.org/1991,1893)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    AFG § 1, § 2, § 3 Abs. 2 Nr. 2, § 4, § 13 Abs. 1
    Vermittlung von Künstlern

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 1991, 948
 
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (11)

  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 43/88

    Rechtsweg bei Klage auf Berichtigung einer gemäß § 133 AFG zu erteilenden

    Auszug aus BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
    Ob eine Streitigkeit öffentlich-rechtlich oder zivilrechtlich ist, richtet sich nach der Natur des Rechtsverhältnisses, aus dem der Klageanspruch hergeleitet wird (ständige Rechtsprechung - vgl GmSOGB SozR 1500 § 51 Nr. 53; BSG SozR 1500 § 51 Nr. 47; Urteil des erkennenden Senats vom 12. Dezember 1990 - 11 RAr 43/88 - zur Veröffentlichung vorgesehen).

    Das BSG hat in vergleichbaren Fällen diese Maßstäbe bereits verdeutlicht (BSG USK aaO; Urteil vom 29. November 1990 - 7 RAr 140/89; Urteil vom 12. Dezember 1990 - aaO).

  • Drs-Bund, 01.10.1985 - BT-Drs 10/3923
    Auszug aus BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
    Diese erst durch das Siebte AFG-Änderungsgesetz vom 20. Dezember 1985 (BGBl I, S 2484) in das AFG eingefügte Regelung erfolgte deshalb, weil die Aufnahme einer selbständigen Erwerbstätigkeit durch den Arbeitslosen ebenso zur Entlastung des Arbeitsmarktes beitragen kann, wie die Vermittlung in eine abhängige Beschäftigung (vgl Begründung des Regierungsentwurfs - BT-Drucks 10/3923 zu Nr. 11, Seite 20).
  • BSG, 12.12.1990 - 11 RAr 73/90

    Arbeitnehmereigenschaft von Fotomodellen

    Auszug aus BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
    Wie der erkennende Senat in seiner Entscheidung vom 12. Dezember 1990 (11 RAr 73/90 - zur Veröffentlichung vorgesehen) bereits ausgeführt hat, kann das Vorliegen von Arbeitsverhältnissen nicht durch eine allgemeingültige Definition, sondern nur typologisch unter Berücksichtigung aller Merkmale des jeweiligen Einzelfalles bestimmt werden.
  • BGH, 18.12.1981 - I ZR 34/80

    Brillen-Selbstabgabestellen I

    Auszug aus BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
    Dadurch wird der Rechtsstreit aber nicht zu einer bürgerlich-rechtlichen Streitigkeit über die Art und Weise der beiderseitigen Teilnahme am privatwirtschaftlichen Wettbewerb, für die der Rechtsweg zu den ordentlichen Gerichten gegeben ist (vgl GmSOGB SozR 1500 § 51 Nr. 47 - zur Ausgabestelle für gebrauchte Rollstühle; BGHZ 82, 375 f - zur Brillenselbstabgabestelle).
  • BSG, 16.03.1979 - 10 BV 127/78

    Revision - Verfahrensmangel - Ausreichende Bezeichnung - Substantiierte Darlegung

    Auszug aus BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
    Dazu gehört auch, daß angegeben wird, aus welchen Gründen sich das LSG von seinem sachlich-rechtlichen Standpunkt aus hätte gedrängt fühlen müssen, den von ihm abgelehnten Beweis zu erheben (BSG SozR 1500 § 160a Nr. 34).
  • BVerfG, 09.07.1969 - 2 BvL 25/64

    Gebührenpflicht von Bundesbahn und Bundespost

    Auszug aus BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
    Ungeschriebene Zuständigkeitszuweisungen kraft Sachzusammenhangs sind ursprünglich im Verfassungsrecht zur Gesetzgebungskompetenz entwickelt worden (vgl BVerfGE 3, 401, 421; 26, 281, 300).
  • BSG, 24.09.1974 - 7 RAr 51/72

    Arbeitssuchender iS des AFG § 47

    Auszug aus BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
    Ob solche Künstler als "Arbeitsuchende" iS von § 13 Abs. 1 AFG anzusehen sind, kann hier dahingestellt bleiben (vgl dazu BSGE 37, 1; 38, 138).
  • BGH, 13.03.1984 - VI ZR 204/82

    Eingliederung eines Schlagersängers in das Unternehmen eines Konzertveranstalters

    Auszug aus BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
    Zwar wird bei "konzertmäßigen Auftritten" in dem vom Kläger verstandenen Sinn, daß der Künstler eigenbestimmt sein Programm disponiert und dieses als fertiges Produkt zur Verfügung stellt, die Weisungsgebundenheit und die Eingliederung in den Betrieb des Auftraggebers häufig fehlen und demzufolge eine unselbständige (Arbeitnehmer-)Tätigkeit zu verneinen sei (BSG Urteil vom 7. August 1974 - 7 RAr 6/72 - USK 74138; - Musikkapelle - BAG AP Nr. 14 zu § 611 BGB - Abhängigkeit - Zauberkünstler - BGH NJW 1985, 2133 - Schlagersänger - OLG Düsseldorf MDR 1987, 79 f - Gesangssolist im Café -).
  • BSG, 29.11.1990 - 7 RAr 140/89

    Untersagung der Vermittlung von Engagementsverträgen an Künstler - Einordnung der

    Auszug aus BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
    Das BSG hat in vergleichbaren Fällen diese Maßstäbe bereits verdeutlicht (BSG USK aaO; Urteil vom 29. November 1990 - 7 RAr 140/89; Urteil vom 12. Dezember 1990 - aaO).
  • BSG, 30.11.1973 - 7 RAr 2/68
    Auszug aus BSG, 20.02.1991 - 11 RAr 5/90
    Ob solche Künstler als "Arbeitsuchende" iS von § 13 Abs. 1 AFG anzusehen sind, kann hier dahingestellt bleiben (vgl dazu BSGE 37, 1; 38, 138).
  • BSG, 07.08.1974 - 7 RAr 6/72
  • BSG, 11.05.1999 - B 11 AL 45/98 R

    Arbeitsvermittlung - Vermittlungstätigkeit von Künstlerdiensten der Bundesanstalt

    In den Gründen hat sich das SG auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 5/90 - (SozR 3-4100 § 3 Nr. 1) bezogen und ausgeführt, der Klagantrag sei hinreichend bestimmt, aber nicht begründet.

    Der Senat ist nämlich in dem von den Vorinstanzen und beiden Verfahrensbeteiligten in Bezug genommenen Urteil vom 20. Februar 1991 - 11 RAr 5/90 - (SozR 3-4100 § 3 Nr. 1) davon ausgegangen, der in jenem Verfahren ebenfalls im Klagantrag enthaltene Begriff "konzertmäßiger Auftritt" sei hinreichend bestimmt.

    Der Gesetzgeber geht ebenso wie der Senat in seinem Urteil vom 20. Februar 1991 (BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 1) im Gegensatz zu der Ansicht der Klägerin davon aus, daß ein "konzertmäßiger Auftritt" von Künstlern nicht stets als selbständige Tätigkeit zu qualifizieren sei.

    Die Prüfungsnotwendigkeit erstreckt sich damit nicht auf den konkreten Vermittlungsvorgang bzw die beabsichtigte Tätigkeit, sondern auch darauf, ob der unständig Beschäftigte bisher überwiegend selbständig aufgetreten ist (vgl dazu das in BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 1 gebildete Beispiel).

    Abweichend zu der vom BSG zum AFG entwickelten Rechtsansicht ist es für die Grenzen öffentlicher Arbeitsvermittlung nicht mehr entscheidend, ob sie durch die Vermittlung in selbständige Tätigkeiten geprägt ist (vgl BSG SozR 3-4100 § 3 Nr. 1).

  • BGH, 18.05.1995 - I ZB 22/94

    "Remailing"; Rechtsweg für eine Klage der Deutschen Post AG aufgrund des

    Dabei geht es jedoch nicht um die Abgrenzung des Aufgabenbereichs, der früher der Deutschen Bundespost POSTDIENST als Unternehmen der öffentlichen Hand zukam (zur Rechtswegfrage in solchen Fällen vgl. BGH, Urt. v. 1.12.1994 - I ZR 128/92, GRUR 1995, 127, 128 = WRP 1995, 304 - Schornsteinaufsätze; BSG NZA 1991, 948 [BSG 20.02.1991 - 11 RAr 5/90]; BVerwGE 39, 329, 331; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 17. Aufl., § 1 UWG Rdn. 920 m.w.N.), sondern darum, ob die Beklagte durch ihr Wettbewerbsverhalten gegen den Beförderungsvorbehalt verstößt.
  • BGH, 16.11.1995 - I ZB 14/95

    Rechtsweg für Streitigkeiten der Deutschen Post AG um Einhaltung des

    Dabei geht es jedoch nicht um die Abgrenzung des Aufgabenbereichs, der früher der Deutschen Bundespost POSTDIENST als Unternehmen der öffentlichen Hand zukam (zur Rechtswegfrage in solchen Fällen vgl. BGH, Urt. v. 01.12.1994 - I ZR 128/92, GRUR 1995, 127, 128 = WRP 1995, 304 - Schornsteinaufsätze; BSG NZA 1991, 948 ; BVerwGE 39, 329, 331; Baumbach/Hefermehl, Wettbewerbsrecht, 18. Aufl., § 1 UWG Rdn. 920 m.w.N.), sondern darum, ob die Beklagte durch ihr Wettbewerbsverhalten gegen den Beförderungsvorbehalt verstößt.
  • BSG, 04.10.1995 - 11 BAr 29/95

    Unterlassen von Künstlerpräsentationen durch Künstlerdienst - Überschreiten der

    Wie er selbst vorträgt, hat das Bundessozialgericht (BSG) mit Urteil vom 20. Februar 1991 (SozR 3-4100 § 3 Nr. 1) über die von ihm aufgeworfene Rechtsfrage bereits entschieden.
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